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Bewerbungsverfahren: Zahni werden!

Viele Wege führen nach Rom – oder zum Zahnmedizinstudium, ob über die Bewerbung über Hochschulstart oder den Test für medizinische Studiengänge (TMS). Auch das Auslosen von Studienplätzen ist ein gängiges Verfahren, und nicht wenige Zahnis finden über den Quereinstieg ihren Studienplatz. Wenn alles nicht funktioniert hat, kann auch eine Studienplatzklage zum Erfolg führen. 

Bewerbung für den Zahnmedizinstudienplatz über hochschulstart.de

Dem großen Interesse an einem Studienplatz in der Zahnmedizin stehen begrenzte Kapazitäten an den Universitäten gegenüber. Im Wintersemester 2016/2017 standen in Deutschland insgesamt 1518 Studienplätze für Zahnmedizin zur Verfügung, auf die sich 63220 Interessenten beworben haben – somit kommen auf jeden Studienplatz vier Bewerber1.

Die Verteilung dieser begehrten Studienplätze erfolgt deutschlandweit über die zentrale Vergabestelle www.hochschulstart.de. Der Antrag kann einfach online ausgefüllt werden. Für die Bewerbung muss der zukünftige Zahni zunächst seine gewünschten Studienorte (mindestens einen, höchstens sechs) anzugeben. Eine willkürliche Verteilung der Studienorte findet, wie fälschlicherweise häufig angenommen, nicht statt. Bevor der Bewerbungsantrag online ausgefüllt wird, lohnt es sich, sich über die Auswahlkriterien der persönlichen Wunschhochschulen zu informieren. Eine taktisch kluge Auswahl der Ortspräferenzen verbessert die Chancen auf den Wunschstudienplatz!

Nach dem Auswahlverfahren von hochschulstart.de werden

  • 20 % der Plätze an die Abiturbesten vergeben
  • 20 % der Plätze nach Wartezeit vergeben
  • 60 % der Plätze nach dem Auswahlverfahren der Hochschule vergeben

20 % der Plätze an Abiturbeste

Hier wird nur nach Abiturdurchschnittsnote ausgewählt.

Gibt es mehr Bewerber als Studienplätze, zählt als Auswahlkriterium ausschließlich die Durchschnittsnote und keine weiteren Kriterien, wie zum Beispiel die Ortspräferenz.

20 % der Plätze nach Wartezeit

Die Wartezeit wird in Semestern gezählt. Als Wartezeit gilt die Zeit, in der der Bewerber weder an einer deutschen Universität eingeschrieben war noch ein Praktikum absolviert hat. Unter Umständen kann die Wartezeit mehrere Jahre betragen, bevor man über diese Vergabeverfahren zu seinem Studienplatz kommt. Haben sich für die Wunschhochschule mehr Bewerber gemeldet, als Studienplätze zur Verfügung stehen, entscheiden soziale Kriterien wie zum Beispiel eine Schwerbehinderung oder eine zwingende Bindung an einen bestimmten Hochschulort über die Zulassung. Angehende Studenten, die in der Wartezeitquote zugelassen wurden, nehmen nicht mehr am Auswahlverfahren der Hochschulen teil.

60 % der Plätze vergeben die Hochschulen direkt

Bei der Vergabe der Studienplätze durch die Hochschule wird im Wesentlichen in zwei Schritten vorgegangen. Zunächst erfolgt die Vorauswahl durch die einzelnen Hochschulen. Sie entscheiden nach Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote), Ortspräferenz (also der Platz, an dem die Hochschule als Ortspräferenz im Zulassungsantrag angeben wurde) und/oder nach einer Kombination von beiden. So werden zum Beispiel an der Uni Dresden zunächst die Bewerber vorausgewählt, die Dresden als erste Ortspräferenz angeben haben und eine Note von 2,2 oder besser vorweisen können2. Um seine Chancen im Auswahlverfahren zu verbessern, sollte sich jeder Bewerber vor der Bewerbung über Vorauswahlverfahren der einzelnen Universitäten informieren.

Der zweite Schritt ist das Hauptverfahren. An manchen Universitäten ist die Durchschnittsnote das einzig relevante Kriterium. An anderen hingegen finden spezielle Auswahlverfahren statt, die an jeder Uni unterschiedlich sind. Für die Zulassung können hier gewichtete Einzelnoten, das Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge, eine bestimmte Berufsausbildung oder generell eine Berufsausbildung sowie das Ergebnis eines Auswahlgespräches und sonstige durch das Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes zugelassene Kriterien geltend gemacht werden.

Auswahl der persönlichen Quote

Jeder Bewerber hat die Möglichkeit, an allen drei Quoten teilzunehmen. Dafür muss er mindestens einen von sechs möglichen Studienorten in seinem Bewerbungsantrag angeben. Bei einer Zulassung in einer der drei Quoten nimmt der Bewerber nicht mehr an noch ausstehenden Quoten teil – auch wenn er oder sie den Studienplatz nicht annehmen kann oder will.

In der Vorabquote werden Studienplätze vergeben, bevor sie Bestandteil der oben genannten Quoten sind. Allerdings sind für diese Vorabquote nur bestimmte Gruppen, wie zum Beispiel Ausländer, Härtefälle, Sanitätsoffiziere der Bundeswehr und Zweitstudienbewerber zugelassen.
Kann ein Bewerber aufgrund eines zu leistenden Dienstes (z.B. Wehrdienst, freiwilliges soziales Jahr etc.) den Studienplatz nicht annehmen, kann er bei Ende des Dienstes erneut zugelassen werden.

Weitere Informationen unter www.hochschulstart.de

TMS: Test für medizinische Studiengänge

Warum am TMS teilnehmen?

Die Teilnahme am TMS ist freiwillig – doch der TMS kann die Chance auf einen Studienplatz der an dem TMS beteiligten Fakultäten erhöhen, wenn der Bewerber sich über die Quote des Auswahlverfahren der Hochschule für das Studium bewirbt. Für alle anderen Quoten (Abiturnote, Warteliste) ist der TMS nicht relevant.
Ein Testergebnis kann (!) die Chance nur erhöhen - auf keinen Fall aber verschlechtern.

Wer kann teilnehmen?

Alle, die den Test in Deutschland noch nicht absolvierten und die Hochschulzugangsberechtigung haben oder sie im gleichen Jahr erlangen, in dem sie am Test teilnehmen werden.

Wann, wie, wo teilnehmen?

Der TMS findet einmal pro Jahr statt. Bei der Anmeldung muss eine Teilnahmegebühr von 50 Euro bezahlt werden. Anschließend kann einer von vielen Testorten in ganz Deutschland ausgewählt werden.

Wie vorbereiten?

Die Testentwickler ITB-Consulting GmbH empfehlen eine Vorbereitung auf den TMS. Die Vorbereitung soll helfen,  Bearbeitungsstrategien für die einzelnen Untertests zu entwickeln und wirkt natürlich auch beruhigend. Es steht eine kostenlose Informationsbroschüre auf der Seite der Testentwickler zur Verfügung. Darüberhinaus sind die Vorbereitungsmöglichkeiten nahezu grenzenlos: Bücher, Vorbereitungskurse, die eine Woche dauern und sehr kostspielig sind sowie Online-Kurse stehen dem Teilnehmer offen. Wie man sich schlussendlich vorbereitet, ist jedem selbst überlassen.

Wie läuft der Test ab?

Der Test beginnt zwischen 9.30 - 10.00 Uhr. Wie bei anderen Prüfungen ist genau festgelegt, welche Dinge in den Testraum mitgenommen werden dürfen, und welche nicht. Gegen 13:00 Uhr findet eine einstündige Mittagspause statt. Danach geht der Test noch bis etwa 16.30 Uhr3.

Bei welchen Unis kann der Test die Chance auf einen Studienplatz erhöhen?

Für Zahnmedizin setzen folgende Universitäten den TMS als Auswahlkriterium ein: Freiburg, Halle (Saale), Heidelberg, Mainz, Regensburg, Tübingen, Ulm und Würzburg.

Weitere Informationen unter www.tms-info.org

Losverfahren

An jeder Universität hat man noch die Möglichkeit eine meist "formlose Postkarte" an die Universität zu schicken. Falls nach dem Hochschulstart-Verfahren noch Plätze frei sein sollten, werden die unter den Postkarteneinsendern verlost. Weitere Informationen findet man auf den einzelnen Universitätswebseiten (Links siehe Unversitäts-Steckbriefe).

Quereinstieg

Bei einem Quereinstieg versucht man in einem anderen Studiengang Scheine zu machen, die einem im Zahnmedizinstudium angerechnet werden. Also zum Beispiel Chemie, Physik und bei den Medizinern der Biologie-Schein.

Mit sehr viel Glück und Ausdauer soll es auch einigen gelungen sein Scheine in Histologie, Physiologie und Anatomie zu machen, allerdings ist das nur von den Professoren vor Ort abhängig, von unglaublich viel Nervenstärke und Durchhaltevermögen.

So besteht theoretisch die Möglichkeit sich mit diesen Scheinen als Quereinsteiger für ein höheres Fachsemester zu bewerben.

Allerdings wird man dabei als letztes berücksichtigt, sind also tatsächlich in einem höheren Semester Plätze frei geworden, bekommen erst diejenigen diese Plätze zugewiesen, die sich innerhalb der Uni von einem niedrigen Semester in ein höheres bewerben, dann die Studienortswechsler, die also bereits regulär an einer anderen deutschen Universität für Zahnmedizin eingeschrieben sind, und zu guter Letzte dann die Quereinsteiger.

Abhängig von den Universitäten und dem Semester, in das man sich bewirbt, gleicht das Ganze leider einem Glücksspiel.

Studienplatzklage

Eine Studienplatzklate ist zuerst einmal teuer, im Bereich der Zahnmedizin allerdings noch recht Erfolg versprechend. Man beauftragt einen Anwalt damit, verschiedene Universitäten auf nicht genutzte Kapazitäten zu verklagen. Frei Kapazitäten kommen auf dem Papier dadurch zustande, dass genügend Lehrpersonal vorhanden ist, um mehr Studenten zu betreuen als angenommen wurden — Ein C4-Professor kann X Studenten betreuen, ein Assistent kann Y Studenten betreuen etc. etc. Ob das der Realität entspricht, ist natürlich immer eine ganz andere Frage.

Der Anwalt reicht also bei einem Gericht Klage ein. Wird dort festgestellt, dass tatsächlich noch freie Plätze vorhanden sind, werden diese zwischen allen, die diese Universität auf nicht ausgeschöpfte Kapazität verklagt haben, verlost. Die Chancen werden also immer schlechter, je mehr Leute klagen!

Die Kosten liegen dabei je nach Anwalt und Menge der verklagten Universitäten bei 2500-7000 Euro; die meisten Anwälte verlangen einen Festbetrag und dann kommen pro Universität die Gerichtskosten dazu, die je zwischen 35 und 100 Euro liegen. Die Chancen steigen, je mehr Unis man verklagt, allerdings wird es gleichzeitig auch immer teurer!

Im Moment werden verschiedene Gesetze vorgeschlagen, die den Klageweg vereiteln sollen. Außerdem sollte nicht unerwähnt bleiben, dass einige Universitäten den erfolgreichen Klägern das Leben recht schwer machen.

Weitere Informationen zur Studienplatzklage findet ihr hier.