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Studieren ohne Abitur

Zahnmedizin studieren ohne Abitur in Münster

Auch ohne Abitur kannst du in Münster als beruflich Qualifizierte/-r unter bestimmten Voraussetzungen studieren. Grundsätzlich gilt dies für alle Studienfächer der Uni Münster. Die Zugangsmöglichkeiten lassen sich in drei Bewerbergruppen entsprechend der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZG-VO) unterscheiden:

  1. Meisterinnen, Meister und vergleichbar Qualifizierte
    
(gemäß § 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung - NRW)
    

Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Zahnmedizin sowie Humanmedizin und Pharmazie), zu denen du dich über www.hochschulstart.de bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) bewirbst, nimmst du vorerst mit der Note 4,0 am Vergabeverfahren teil. Du kannst jedoch durch das Ablegen einer Zugangsprüfung deine Note und somit deine Chancen verbessern. Die Anmeldung zur Zugangsprüfung sendest du für ein Sommersemester bis spätestens zum 1. Oktober und für ein Wintersemester bis spätestens zum 1. April direkt an den Fachbereich.

  2. Fachtreue Bewerberinnen und Bewerber

    (gemäß § 3 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung - NRW)


    Direkten Zugang zu einem Studium, das fachlich der Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit entspricht, haben die so genannten "Fachtreuen". Hierzu zählen alle, die eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung absolviert und anschließend in einem fachlich entsprechenden Beruf eine 3-jährige berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Fachtreue/zahnmedizinaffine Berufe sind:
1. Zahnmedizinischer Assistenzberuf: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA, Ausbildungsdauer: 3 Jahre)
2. Zahnmedizinisch-technischer Beruf im Handwerk:
Zahntechniker/-in (Ausbildungsdauer: 3 Jahre)

Auch hier gilt: Als Bewerber für den Studiengang Zahnmedizin über www.hochschulstart.de nimmst du vorerst mit der Note 4,0 am Vergabeverfahren teil. Du kannst jedoch durch das Ablegen einer Zugangsprüfung deine Note und somit deine Chancen verbessern.

  3. Nicht fachtreue Bewerberinnen und Bewerber
    
(gemäß § 4 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung - NRW)
    

Mit einer abgeschlossenen, mindestens 2-jährigen Ausbildung und daran anschließend drei Jahren Berufspraxis (auch außerhalb des erlernten Berufs) kannst du auch Fächer studieren, die nicht deinem bisherigen Berufsweg entsprechen. Bei einer mindestens hälftigen Teilzeitbeschäftigung wird die Berufstätigkeit mit dem entsprechenden Anteil angerechnet. Als Berufstätigkeit gilt auch, wenn man hauptverantwortlich und selbstständig einen Familienhaushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen führt oder geführt hat.

Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Zahnmedizin sowie Humanmedizin und Pharmazie), zu denen du dich über www.hochschulstart.de bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) bewerben kannst, musst du vorab eine Zugangsprüfung ablegen, um mit der dort erreichten Note am Vergabeverfahren teilnehmen zu können.

Die Zugangsprüfungen finden in der Regel im April für ein Wintersemester und im Oktober für ein Sommersemester statt. Die Anmeldung zur Zugangsprüfung sendest du für ein Sommersemester bis spätestens zum 1. Oktober und für ein Wintersemester bis spätestens zum 1. April direkt an den Fachbereich.

Studienplatzvergabe

Die Studienplatzvergabe für bundesweit zulassungsbeschränkte Studienplätze (Zahnmedizin sowie Medizin und Pharmazie) erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung.

Stand: März 2018