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Studieren ohne Abitur

Zahnmedizin studieren ohne Abitur in Rostock

Gemäß der Zugangsprüfungsordnung vom 23.10.2003, erlassen durch den Akademischen Senat der Universität Rostock, ist das Studium ohne Abitur an der Uni Rostock möglich.

Berufstätige, die keine Hochschulzugangsberechtigung haben, können eine Zugangsprüfung ablegen, durch die die für den gewählten Studiengang erforderliche Vorbildung und Eignung festgestellt wird.

Zur Zugangsprüfung wird zugelassen, wer eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist. Dabei ist zu beachten, dass die Ausbildung und die Tätigkeit in einem Berufsfeld erfolgt sein müssen, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum Studiengang aufweist.

Die bestandene Zugangsprüfung berechtigt zum Studium an der Universität Rostock in dem im Zeugnis ausgewiesenen Studiengang. Die mit der Zugangsprüfung erworbene Zugangsberechtigung gilt unbefristet. Mit dem Bestehen der Zugangsprüfung ist jedoch kein Anspruch auf einen Studienplatz verbunden.

Die Zugangsprüfungen finden zweimal jährlich statt. Für die Absolvierung der Zugangsprüfung im Sommersemester (1.4.) sind die Anträge vom 1. Februar bis zum 1. April und für die Zugangsprüfung im Wintersemester (1.10.) vom 1. August bis zum 1. Oktober zu stellen.

Die Anträge sind zu richten an:
Universität Rostock
Studentensekretariat
Parkstraße 6
18057 Rostock
Tel. (0381) 4981230

Vorbereitung und Ablauf der Prüfung

Im Vorfeld solltest du mit dem Prüfer Kontakt aufnehmen, um eine Konsultation zu vereinbaren. Der Verantwortliche für die Zugangsprüfung kann dir mitteilen, welche Themen in den Klausuren geprüft werden können und welche Literatur du zur Vorbereitung nutzen solltest.

Die Zugangsprüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Aufsichtsarbeit (Klausur) aus den fachlichen Grundlagen des gewählten Studienganges und einer Aufsichtsarbeit, in der du ein Thema aus dem öffentlichen Leben, zum Beispiel aus Politik, Kultur, Wirtschaft, Technik und Umwelt, bearbeitest. Die Bearbeitungszeit einer Aufsichtsarbeit beträgt vier Zeitstunden.

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die fachlichen Grundlagen des gewählten Studiengangs. Der Prüfungsausschuss bestimmt, ob die mündliche Prüfung als Einzel- oder als Gruppenprüfung mit höchstens drei Bewerberinnen/Bewerbern durchgeführt wird, wobei jedem eine Prüfungsdauer von mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten zur Verfügung steht. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer beide Aufsichtsarbeiten bestanden hat.

Stand: März 2018