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50 Jahre BAföG: 10 Eckpunkte für eine grundlegende Reform

Bild: Unsplash / Markus Winkler

BAföG existenzsichernd ausgestalten und an die Lebens- und Studienwirklichkeit anpassen

| Zum Inkrafttreten des Bundesausbildungs-förderungesetzes (BAföG) vor 50 Jahren legt das Deutsche Studentenwerk (DSW) zehn Eckpunkte vor für eine grundlegende BAföG-Reform.

„50 Jahre BAföG sind eine Erfolgsgeschichte, aber der Handlungsdruck ist ungeachtet dessen groß“, betont DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. „Wir müssen das BAföG fit machen für die kommenden 50 Jahre, und dazu gehört weit mehr als quantitative Erhöhungen der Fördersätze und Elternfreibeträge; wir benötigen eine grundlegende Reform des BAföGs.“

Die zehn Eckpunkte des Deutschen Studentenwerks für eine solche BAföG-Reform umfassen unter anderem:

  •     eine existenzsichernde Ausgestaltung, einschließlich einer automatischen Anpassung der Sätze auf der Basis der regelmäßigen BAföG-Berichte
  •     ausstattungs- und studienbezogene Einmalzahlungen, etwa für IT-Ausstattung
  •     den Förderbescheid gleich fürs gesamte Bachelor- oder Masterstudium
  •     eine Ausweitung des grundsätzlichen BAföG-Anspruchs auf mehr Studierende
  •     eine Rückkehr zum Vollzuschuss
  •     eine Erhöhung der Förderungshöchstdauer um weitere zwei Semester über die Regelstudienzeit hinaus
  •     die Abschaffung des Leistungsnachweises nach vier Semestern
  •     eine bundesweit einheitliche Digitalisierung der gesamten Prozesskette, einschließlich e-Bescheid und e-Akte
  •     die Abschaffung von Altersgrenzen
  •     eine neue Härtefallregelung für Studierende in besonders schwierigen Lagen
  •     einen neuen Notfallmechanismus für nationale Krisen- oder Katastrophenlagen bzw. Pandemien

Darüber hinaus fordert der Verband der Studenten- und Studierendenwerke, die im Auftrag von Bund und Ländern das BAföG für Studierende umsetzen, mittelfristig eine übergreifende Strukturreform der staatlichen Studienfinanzierung in Richtung eines „Drei-Körbe-Modells“: ein erster Korb mit einer Sockelförderung, dem BAföG als zweitem Korb sowie einem dritten Korb für Einmalausgaben.

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