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Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsrecht, Sozialleistungen für internationale Studierende

Bild: Pixabay / geralt

Wie können Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium in Deutschland erhalten? Was sind ihre wichtigsten Rechtsansprüche, wenn sie in Deutschland jobben? Mit einer neuen Fachpublikation seiner Servicestelle Interkulturelle Kompetenz unterstützt das Deutsche Studentenwerk (DSW) Beraterinnen und Berater von internationalen Studierenden von Hochschulen und Studierendenwerken.

Autorin der 140-seitigen Publikation ist Prof. Dr. Dorothee Frings, Expertin für Migrations- und Sozialrecht; sie hatte bis zum Jahr 2017 eine Professur inne für Verfassungs-, Verwaltungs- und Sozialrecht für die Soziale Arbeit an der Hochschule Niederrhein.

„Fundierte Informationen zu aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen sind für den Studienerfolg internationaler Studierender eine essenzielle Grundlage und werden in den Beratungsstellen der Hochschulen und Studierendenwerke regelmäßig nachgefragt, auch in der Pandemie“, erläutert DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde die Beweggründe, die zu dieser Publikation geführt haben.

Die Informationen sind in vier Kapiteln aufbereitet und thematisch auf die Rechtsstellung von Studierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit bezogen. Durchgängig gestellte FAQs ermöglichen es, in der Beratungssituation und bei Anfragen schnell die richtigen Informationen zu finden. Durch Fallbeispiele werden die Informationen anschaulich erläutert, auch Corona-bezogene Hinweise sind enthalten.

Die Zahl der internationalen Studierenden in Deutschland liegt derzeit bei rund 410.000, davon sind ca. 302.000 sogenannte Bildungsausländer/-innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben.

Trotz Pandemie ist das Interesse internationaler Studierender am Studienstandort Deutschland auch weiterhin hoch. Gleichzeitig zeigt sich, dass besonders internationale Studierende in der Pandemie intensive Beratung und finanzielle Unterstützung benötigen. So fanden sich unter den Antragsteller/-innen in den Monaten Juni bis September 2020 auf Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingter Notlage rund 30% internationale Studierende.

Die Servicestelle Interkulturelle Kompetenz (SIK) des Deutschen Studentenwerks wird seit 2002 gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Sie fördert die internationale Attraktivität des Studienstandortes Deutschlands, den Studienerfolg und die Integration internationaler Studierender sowie den interkulturellen Dialog zwischen Studierenden.

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