AWMF empfiehlt eine stärkere Einbindung der Fachgesellschaften beim Masterplan Medizinstudium 2020
Die vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Expertenkommission des Wissenschaftsrates (WR) hat am 29.01.2019 ihre Empfehlungen zur geplanten Reform des Medizinstudiums öffentlich vorgestellt. Die AWMF begrüßt ausdrücklich die Empfehlungen zur Reduktion des Stoffumfangs um 25% zugunsten von Wahlpflichtanteilen, zum Erhalt der prägenden Rolle der Fächer in einem weitgehend fachübergreifenden Curriculum sowie die Stärkung der Wissenschaftlichkeit des Medizinstudiums.
„Die Reduktion des Stoffumfangs auf ein Kerncurriculum stellt jedes einzelne medizinische Fach vor die Herausforderung, seine Stellung innerhalb des Medizinstudiums zu reflektieren“, sagt Rolf-Detlef Treede, Vizepräsident der AWMF. „Die damit verbundenen Chancen für die Zukunft des Arztberufs sind aber so überzeugend, dass es sich lohnt, sich dieser Herausforderung zu stellen. Der in den Leitlinien innerhalb der AWMF eingeübte strukturierte Konsensus-Prozess ist dabei für die Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Fächern ein wertvolles Instrument.“
Für die Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission des Wissenschaftsrates zum Masterplan Medizinstudium 2020 in die Approbationsordnungen für Ärzte und Zahnärzte, drängt die AWMF auf stärkere fachkundige Beratung bei der weiteren Arbeit, insbesondere zu folgenden Punkten:
- Die vorgelegten Listen der Fächer, Leistungsnachweise und Prüfungsthemen sind von der Expertenkommission selbst als Diskussionsvorlage deklariert. Die NKLM-Kommission ist in ihrer aktuellen Zusammensetzung aber nicht geeignet, diese fachkundig zu bearbeiten, da ihr die mandatierten Vertreter von Fachgesellschaften fehlen.
- Die von der AWMF ausdrücklich begrüßte bidirektionale, vertikale Integration von Vorklinik und Klinik ist zwar als Ziel mehrfach genannt, wobei diese konkreten Vorschläge allein aber zu einer weiteren Überfüllung des ersten Studienabschnitts führen. Es fehlt die explizite Nennung von Fachsystematik der Grundlagenwissenschaften im zweiten Studienabschnitt (z.B. Mikrobiologie, Pathologie, Pathophysiologie, Pharmakologie).
- Frühzeitiger Patientenkontakt ist wünschenswert aber im von der Expertenkommission genannten Umfang wenig realistisch, da a) schon für den zweiten Studienabschnitt immer weniger Patienten zur Verfügung stehen und b) diese Patienten einen Anspruch darauf haben, auf hinreichend vorgebildete Studierende zu treffen und häufig organisatorische Probleme (unterschiedliche Standorte) entstehen würden. Hier ist eine Ausformulierung von möglichen Ausgestaltungsformen (Selbstuntersuchung, Schauspielpatienten etc.) und die Differenzierung von Patienten-Bezug und Patienten-Kontakt dringend nötig, ggf. in Abstimmung mit Patientenvertretern.
- Die von der AWMF immer geforderte partizipative Gestaltung der Arbeit des IMPP ist bereits weit fortgeschritten und wird ausdrücklich anerkannt. Es fehlt aber noch eine strukturierte Fachaufsicht für das IMPP bei dessen Gestaltung der Gegenstandskataloge.
- Der parallel zum Masterplan Medizinstudium 2020 vorgelegte Entwurf einer AppOZ bietet die einmalige Chance der interprofessionellen Ausbildung in einem „common trunk“ von vier Semestern. Der erste Studienabschnitt der neuen Approbationsordnung für Ärzte sollte hierfür die Anschlussfähigkeit vorbereiten; dafür bedarf es in Bezug auf seine Durchführbar¬keit insbesondere der Beratung durch die Grundlagenfächer der Medizin und Zahnmedizin.
Zur Implementierung des Masterplans empfiehlt die Kommission die Einsetzung eines Beirates Medizinstudiums 2020, welcher aus unabhängigen Expertinnen und Experten bestehen sollte. Neben der fachlichen Begleitung der Implementierung sollte auch die Begleitevaluation der Reform zu den Aufgaben des Beirates gehören. Die AWMF begrüßt diese Empfehlungen und bietet hierfür ihre Mitarbeit an.
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