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Begriffskonfusion durch Novelle des Berufsbildungsgesetzes

Bild: Freerangestock / Jack Moreh

Nachdem das Bundeskabinett gestern den Entwurf einer Novelle des Berufsbildungsgesetzes verabschiedet hat, sagte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Peter-André Alt: „Die im Zuge der Novellierung geplanten neuen Bezeichnungen für berufliche Abschlüsse dürfen so nicht stehen bleiben. Ob es nun ‚Berufsbachelor‘ (wie bislang vom Bildungsministerium vorgeschlagen) oder (wie jetzt im Entwurf vorgesehen) ‚Bachelor professional‘ heißen soll, ob ‚Berufsmaster‘ oder ‚Master professional‘ – das ändert nichts an der Konfusion, die angerichtet wird, auch wenn sie als ‚Zusatzbezeichnungen‘ fungieren sollen. Im Übrigen handelt es sich hier um eine Neuauflage von Vorschlägen, die schon vor Jahren aus guten Gründen nicht umgesetzt wurden.

Kurz zuvor hatte die HRK-Mitgliederversammlung erneut davor gewarnt, Intransparenz und Verwirrung im Bildungssystem zu stiften. Die Verwendung von Abschlussbezeichnungen in der beruflichen Bildung, die europaweit ausschließlich von Hochschulen vergeben werden, wäre auch im internationalen Kontext eine Quelle völlig unnötiger Missverständnisse.
 
Die gute Absicht, den Stellenwert der beruflichen Bildung zu betonen und zu stärken, würde durch die Nachahmung hochschulischer Abschlussbezeichnungen geradezu konterkariert. Warum für die international überaus anerkannte berufliche Bildung nicht ihre eigenen, eindeutigen Marken wie ‚Meister‘, ‚Technikerin‘ oder ‚Fachwirt‘ mit ihren spezifischen Kompetenzen weiter stärken?
 
Jugendliche, Arbeitgeber und Öffentlichkeit brauchen eindeutige Informationen, die die Qualität und den Chancenreichtum aller Ausbildungs- und Karrierewege verdeutlichen. Die vom Kabinett verabschiedete Novelle muss deshalb in diesem Punkt überarbeitet werden.“

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