Bund-Länder-Beschlüsse: Studierende und Hochschulen mitdenken
„Auch die Studierenden und Hochschulen haben ein großes Interesse, wo möglich zumindest teilweise und differenziert in einen sicheren Präsenzbetrieb zurückzukehren. Wir haben Studierende, die seit zwei Semestern immatrikuliert sind und ihre Hochschule und Kommilitonen noch nie in Präsenz erlebt haben. Examenskandidatinnen und -kandidaten haben ein berechtigtes Interesse, zeitnah und sicher zumindest in Teilen in Präsenz ihre Prüfungsvorbereitung fortzusetzen – auch hier können und müssen Testkonzepte vorsichtig erprobt und Schnelltests genutzt werden. Gleiches gilt für die Ermöglichung von Laborübungen.“
Die in den Beschlüssen für die Schulen enthaltenen Überlegungen können nach Auffassung des HRK-Präsidenten nicht direkt auf die Hochschulen übertragen werden, sondern müssten selbstverständlich angepasst und mit Blick auf den logistischen Aufwand mit den entsprechend großen Ressourcen für die Hochschulen unterlegt werden. Digitale Plattformen könnten auch im Einsatz an Hochschulen das Mittel der Wahl sein, die Kontakte infizierter Personen effektiv und schnell nachzuverfolgen.
„Wenn über Test- und Impfstrategien aber wieder mehr Präsenzlehre möglich ist, sollten diese Optionen auch genutzt werden. Des Weiteren sollten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Forschung, Lehre und Verwaltung ebenso auf kostenlose Schnelltests zurückgreifen können, wie dies für Angestellte von Unternehmen avisiert ist“, so Professor Oliver Günther, HRK-Vizepräsident für Governance, Lehre und Studium. „Diese Gleichbehandlung ist wichtig, auch als Anerkennung der in den Hochschulen erbrachten Lehr- und Forschungsleistungen für die Gesellschaft sowie der wichtigen Ausbildungsaufgabe, die Hochschulen übernehmen. Wir sollten nicht vergessen, dass Forschung an Hochschulen gerade die positiven Entwicklungen durch Impfungen erst ermöglicht hat.“