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Corona-Konjunkturpaketohne Hochschulmedizin?

Bild: Pixabay / Hans Braxmeier

Die besondere Rolle der Universitätsmedizin wird in der gegenwärtigen Corona-Pandemie besonders deutlich. Viele Universitätsklinika übernehmen eine Steuerungsfunktion für die Patientenversorgung in ihrer Region oder stellen im Verbund mit der universitären Forschung ihre fachliche Expertise im Kampf gegen das Virus zur Verfügung. Die Universitätsmedizin leistet damit einen zentralen Beitrag, der weit über die Funktion anderer Krankenhäuser hinausgeht. Das am Mittwoch vom Koalitionsausschuss beschlossene Corona-Konjunkturpaket enthält ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“, aus dem notwendige Investitionen in die Ausstattung der Krankenhäuser gefördert wer-den. Dazu zählen moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur ebenso wie Investitionen in IT-und Cybersicherheit sowie die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen. Das Zukunftsprogramm erhöht den bestehenden Strukturfonds um drei Milliarden Euro. Die Mittel sollen analog zu den geltenden Regelungen des Strukturfonds verteilt werden.

„Es ist richtig, ein Zukunftsprogramm für die Krankenhäuser aufzulegen, aber dann müssen auch die Universitätsklinika dabei sein. Mit einer Erhöhung der Mittel  für  den  Krankenhaus-Strukturfonds  muss  gewährleistet  werden,  dass die  Uniklinika  auch  vollumfänglich förderfähig  sind.  Das  ist  bislang  nicht der Fall“, sagt Professor Dr. D. Michael Albrecht, 1. Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD). „Spätestens jetzt, wo die Universitätsmedizin  in  der  Corona-Pandemie  Überdurchschnittliches  geleistet hat, darf ihr der Zugang zum Strukturfonds nicht verwehrt werden“, erläutert Professor Dr. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT). Für die Universitätsklinika ist eine Förderung durch den Strukturfonds nur sehr begrenzt möglich und mit hohen Hürden verbunden. Und das, obwohl die förderfähigen  Maßnahmen  gerade  für  sie  von  erheblicher  Bedeutung  sind.  So kann  z.B.  eine  Investitionsmaßnahme  des  Landes  in  die  IT-Infrastruktur  an einem nicht-universitären Haus durch den Strukturfonds kofinanziert werden, aber nicht an einem Universitätsklinikum. Es erschließt sich nicht, die Fördermaßnahmen  nur  bei  Plankrankenhäusern  durch den  Strukturfonds  zu finanzieren.  Der  Strukturfonds  speist  sich  anteilig  aus  Mitteln  des  GKV-Gesundheitsfonds. Für den Zugang zu diesen Fördermitteln muss es unter strukturpolitischen  und  wettbewerblichen  Gesichtspunkten  unerheblich  sein,  ob  ein Plankrankenhaus oder ein Universitätsklinikum sich um Förderung bewirbt. „Wenn  die  Bundesregierung  jetzt  Krankenhäuser  ertüchtigen  will,  können nicht gerade die Universitätsklinika, die eine entscheidendeRolle bei der Be-wältigung der aktuellen Herausforderungen in der Pandemie spielen, außen vor gelassen werden“, so Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.

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