Corona-Pandemie: Semester-Verschiebungen dürfen nicht zu BAföG-Ausfall führen
DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärt:
„Die Zeitverschiebung bis zum tatsächlichen Start des Sommersemesters 2020 muss verbindlich und offiziell als ‚vorlesungsfreie Zeit‘ deklariert werden. Denn während der vorlesungsfreien Zeit läuft die BAföG-Förderung weiter. So wird sichergestellt, dass die bereits geförderten Studierenden nicht in ein finanzielles Loch fallen, sondern ihr BAföG lückenlos weiterbeziehen.
Schwieriger ist es für die Studienanfängerinnen und -anfänger sowie diejenigen, die ihr Master-Studium beginnen. Das BAföG kann erst ab Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums ausbezahlt werden. Hier muss die Bundesregierung eine Kulanz-Lösung anweisen.
Mit einer Pandemie hat der Gesetzgeber beim BAföG nicht gerechnet. Diese Regelungslücke muss nun verfassungsgemäß und zum Wohl der Studierenden interpretiert werden. Die Studierenden dürfen keine Finanzierungsschwierigkeiten bekommen; denn sie müssen ja zum Beispiel bereits ab dem bisher geplanten Semesterstart Miete bezahlen.
Die meisten Menschen haben berechtigter Weise derzeit ganz andere Sorgen, und das Sommersemester 2020 wird voraussichtlich für alle Studierenden kein besonders leichtes. Dessen ungeachtet kann aber mit diesen beiden Lösungen den Studierenden Sicherheit gegeben werden.“