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Die neue Approbationsordnung und die Pflichtfamulatur in der Zahnarztpraxis

Foto: K. Schrader

Die Approbationsordnung für Zahnärzte in Deutschland hat sich seit dem 01. Oktober 2020 stark verändert. Durch das in Kraft treten der neuen Approbationsordnung stehen die Uhren auf Null und es gibt keine Erfahrungswerte, auf die man sich berufen kann. Für diejenigen, die in den Anfängen des Studiums stecken wird es jetzt besonders interessant, denn die klinischen Semester rücken immer näher. Wichtige Prüfungen stehen bevor, besonders die „Z2“ sorgt bereits jetzt für ein mulmiges Gefühl. Neue Prüfungsformate sind aber nicht das Einzige, was die neue ZApprO mit sich bringt: Eine wichtige Neuerung betrifft die sogenannte Praxisfamulatur, die für angehende Zahnis nun Pflicht ist, bevor sie ihre Approbation erhalten können.

Die Praxisfamulatur dauert in der Regel insgesamt 12 Wochen und muss in einer entsprechend anerkannten Zahnarztpraxis absolviert werden. In diesem kurzen Beitrag werden wir uns mit der Bedeutung der Praxisfamulatur in einer Zahnarztpraxis beschäftigen und auf die Veränderungen eingehen, die durch die neue Approbationsordnung entstanden sind. Es ist klar, dass die Praxisfamulatur ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung ist, da sie den Studierenden ermöglicht, ihr theoretisches Wissen in der Praxis zu erleben und dabei wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Wer eine gute Lehrpraxis erwischt, hat hier die Möglichkeit sich bessere Gedanken über die eigene berufliche Zukunft zu machen.

 

In der Umsetzung entwickeln die Universitäten einen Leistungskatalog, in dem bestimmte Inhalte des Studiums abgedeckt sein müssen, doch so leicht ist das nicht. Studierende sind beispielsweise nicht befugt selbstständig Eingriffe außerhalb der Klinik an Patienten durchzuführen und im Prinzip ist die Famulatur eher eine Hospitation. Das enge Korsett schnürt der Gesetzgeber zum Schutz der Patienten und es ist natürlich auch nachvollziehbar. Welche niedergelassenen Kollegen wollen denn das zusätzliche Risiko tragen, wenn die Studierenden selbst Hand anlegen dürfen? Das macht es allerdings nicht leicht einen allgemeinen Anspruchs- und Leistungskatalog für die Praxen zu erstellen, weil die meisten Zahnärztinnen und Zahnärzte von Grund auf verschiedene Praxiskonzepte haben. Die Körperschaften und Verbände helfen den Universitäten in der Vorbereitung auf die Famulatur, indem sie Lehrpraxen mit bestimmten Kriterien suchen und damit nimmt der Berufsstand aktiv Einfluss auf die Ausgestaltung der Lehre von morgen. Die Kriterien zur Auswahl der Famulaturpraxen werden wir auf zahniportal.de in Kürze näher beleuchten… 

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