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Die Uhr tickt: Neue Regeln der Medizinstudienplatzvergabe müssen bald vereinbart werden

Bild: Freeimages / Nedelcu Sorin

In seinem NC-Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht den Ländern eine enge Frist bis Ende 2019 vorgegeben, um ein verfassungskonformes Zulassungsverfahren umzusetzen. Dafür müssen sie bis Ende 2018 einen neuen Staatsvertrag vereinbaren. Von einer Lösung scheinen Kultusminister jedoch weit entfernt.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte auf ihrer Sitzung am 12.10. auch die Vereinbarung von Eckpunkten für einen neuen Staatsvertrag für das Zulassungsverfahren auf der Tagesordnung. Mit Sorge sieht der Medizinische Fakultätentag (MFT), dass bislang keine Ergebnisse dieser Sitzung bekanntgegeben wurden. Medienberichten zufolge lässt eine Entscheidung weiter auf sich warten, da sich die Länder nicht einig sind, in welchem Umfang die Abiturnote künftig berücksichtigt werden soll. Wenn ein neues Zulassungsverfahren durch alle Universitäten bis Ende 2019 rechtssicher umgesetzt sein soll, muss der neue Staatsvertrag noch in diesem Jahr ausgehandelt sein. Nur dann können alle 16 Landesparlamente diesen fristgerecht verabschieden. Auch für die zukünftigen Bewerberinnen und Bewerber muss endlich Klarheit über die zukünftigen Verfahren und Kriterien herrschen.

Dabei darf der Streit um den Umfang einer Abiturbestenquote nicht zu Lasten der Auswahlverfahren der Hochschulen gehen. „Die einzelnen Quoten müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinanderstehen“, mahnt Frank Wissing, MFT-Generalsekretär. „Eine Überbetonung der reinen Abiturnote verringert die Möglichkeiten für die Fakultäten, individualisierte Auswahlverfahren unter Hinzunahme weiterer Kriterien zu gestalten.“ Der MFT und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) hatten bereits im vergangenen Jahr einen gemeinsamen Vorschlag zur Neugestaltung des Auswahlverfahrens vorgelegt, der auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen des NC-Urteils entspricht.

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