Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende letzten Jahres die Studienplatzvergabe für Humanmedizin als teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Jetzt wird ein verfassungskonformes Zulassungsverfahren gesucht. Die geltenden Regelungen verstießen gegen den grundrechtlichen Anspruch der Bewerber auf „gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot“. Die grundsätzliche Vergabe der Medizinstudienplätze nach Abiturnote beanstandeten die Richter nicht. Sie mahnten lediglich die Gewichtung der bundesweit nicht einheitlichen Abiturnote an. Die Hochschulen müssten auch andere eignungsrelevanten Kriterien berücksichtigen. Derzeit bewerben sich pro Medizinstudienplatz etwa vier Bewerber.