"Krasser Trugschluss!" Veto gegen WHO-Empfehlung zu Zahnarztbesuchen
Als „krassen Trugschluss“ kommentiert das der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Harald Schrader. Wer die Originalpublikation lese, werde feststellen, dass die Mahnung zur Vorsicht sich auf Regionen bezieht, in denen die Infektionszahlen hoch und die Hygienestandards in den Praxen niedrig sind.
„In Deutschland ist das völlig anders“, so Schrader. „Hier gelten in allen Zahnarztpraxen schon seit Jahren die weltweit strengsten Hygienevorschriften – und die werden auch eingehalten und kontrolliert.“ Zusätzlich würden bei der Arbeitsvorbereitung und im „Publikumsbereich“ alle erforderlichen Maßnahmen zur Abstandswahrung und Infektionsprophylaxe ergriffen.
„Im Ergebnis hat das dazu geführt, dass in Zahnarztpraxen nicht ein einziger Fall einer Übertragung von SARS-CoV-2 vorgekommen ist.“
Daher sollten auch Vorsorgetermine wahrgenommen werden – natürlich unter Beachtung der allgemein geltenden Vorsichtsmaßnahmen wie Abstandhalten, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des Behandlungszimmers und Anwendung zusätzlicher Desinfektionsmaßnahmen.