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Neues Zulassungsverfahren für Medizinstudium: MFT wiederholt Forderungen

Bildquelle: pixelio.de / Nicole Haberkamm

Schon im Juni hatte der Medizinische Fakultätentag (MFT) gemeinsam mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) ein neues Modell der Studierendenauswahl in der Medizin vorgelegt. Nun nimmt die Diskussion über die viel zu langen Wartezeiten weiter Fahrt auf. Das Bundesverfassungsgericht prüft die Auswahlkriterien auf Rechtssicherheit. Für den MFT Anlass, seine Forderungen nach einer Überarbeitung des Zulassungsverfahrens zu erneuern.

Dass eine Reform der Studienplatzvergabe in der Medizin überfällig ist, darin sind sich die verschiedenen Akteure einig. Strittig ist jedoch die Umsetzung. Zentrale Assessment-Center oder die Hoffnung auf eine generelle Abschaffung des Numerus clausus (NC) durch das Bundesverfassungsgericht sieht der MFT äußerst kritisch. „Das Zulassungsverfahren muss weiterentwickelt werden. Das steht außer Frage. Wartezeiten von über sieben Jahren sind nicht zumutbar und senken die Chancen erheblich, das anspruchsvolle Medizinstudium mit Erfolg abzuschließen. Den NC gänzlich abzuschaffen, lässt sich zwar öffentlichkeitswirksam fordern, kann aber nicht die Lösung sein“, kommentiert MFT-Generalsekretär Frank Wissing. Die Abiturnote spiegelt immerhin einen Zeitraum von zwei Jahren mit schriftlichen und mündlichen Leistungen wider. Es gibt keine Evidenz dafür, dass aus guten Schülern später schlechte Ärzte werden.

Eine Ergänzung durch weitere zentrale Testverfahren erscheint aber sinnvoll. Bei gutem Abschneiden kann damit eine schlechtere Abiturnote bis zu einem gewissen Grad kompensiert werden. Bundesweite Auswahlgespräche für alle sind bei der Vielzahl der Bewerber kein geeignetes Mittel – erst recht mit Blick auf die immensen Ressourcen, die dafür erforderlich wären. Bereits jetzt führen die einzelnen Fakultäten Auswahlgespräche oder weitere aufwändige Zulassungsverfahren durch, nachdem sie durch andere Kriterien eine Vorausauswahl getroffen haben.

Letztlich geht es darum, ein Auswahlverfahren zu erarbeiten, das zeitgemäß ist. Wie das aussehen kann, zeigt der gemeinsame Vorschlag von MFT und bvmd. Das neue Zweistufenmodell soll neben der Abiturquote weitere Auswahlkriterien in einem zentralen Bewerbungsverfahren berücksichtigen. Hinzu kommen individuelle Bewerbungskriterien an den einzelnen Standorten. Die breite Kombination verschiedener Kriterien eröffnet allen eine Chance, sich in dem Verfahren zu beweisen. Klar ist aber, dass zusätzliche Auswahlkriterien nichts an der aktuellen Nachfragesituation bei den staatlichen Studienplätzen ändern werden. Auch weiterhin werden auf jede erfolgreiche Bewerbung pro Semester leider drei Ablehnungen kommen.

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