Neuordnung der Approbationsordnung für Zahnärzte erneut im Bundesrat
„Es ist zu befürworten, dass die zahnärztliche Approbationsordnung nicht im Masterplan Medizin 2020 aufgeht, denn dort würde die zahnmedizinische Ausbildung vollkommen untergehen“, erklärte der Bundesvorsitzende des FVDZ, Harald Schrader. Weiterhin sei es begrüßenswert, dass Bund und Länder sich nun offenbar auch über die bislang umstrittenen Finanzierungsfragen verständigen konnten. „Damit ist dann hoffentlich auch die Schließung von Universitätsstandorten vom Tisch“, führte der Bundesvorsitzende weiter aus.
Allerdings gibt es auch weiterhin inhaltlich kritische Punkte an der Novelle: Der Freie Verband setzt sich vehement für den Erhalt einer zahntechnischen Ausbildung in der novellierten Approbationsordnung ein und hofft, dass dies den jungen Zahnmedizinern auch in Zukunft ermöglicht wird.
Außerdem ist es unerlässlich, die dringend notwendige Verbesserung der Betreuungsrelation trotz der Schwierigkeiten um die Finanzierbarkeit umzusetzen. „Die Reform der über 60 Jahre alten Approbationsordnung ist selbstverständlich nicht zum Nulltarif zu haben“, verdeutlichte Schrader.