Die geplante Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung beinhaltet nach Angaben der Bundesregierung eine grundlegende Reform des Studiums. Durch die Angleichung des vorklinischen Studienabschnitts in der Human- und Zahnmedizin sollen Allgemeinerkrankungen künftig besser in der zahnmedizinischen Ausbildung abgebildet werden, heißt es in der Antwort (19/5539) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5180) der FDP-Fraktion.