Rekordhoch von Studierenden, staatlich geförderter Wohnraum wächst dagegen kaum
Ein neues Rekordhoch bei der Zahl der Studierenden, aber die Zahl der staatlich geförderten Wohnheimplätze wächst dagegen kaum: Diese negative Entwicklung belegt das Deutsche Studentenwerk (DSW) mit einer neuen Publikation – und fordert die Bundesregierung auf, nun rasch in die im Koalitionsvertrag festgelegte Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende einzusteigen.
Gemäß der neuen DSW-Publikation „Wohnraum für Studierende. Statistische Übersicht 2018“ gibt es derzeit rund 243.000 staatlich geförderte Wohnheimplätze für Studierende; 194.000 bei den Studenten- und Studierendenwerken, 49.000 bei anderen Trägern. Rund 16.000 Plätze sind aktuell in Planung oder im Bau. Wie das Statische Bundesamt gestern Dienstag, 27.11.2018, mitteilte, ist die Zahl der Studierenden auf dem Rekordhoch von 2,867 Millionen angelangt.
Wie die neuen DSW-Zahlen zeigen, hinkt die Versorgung mit staatlich geförderten Wohnheimplätzen der Zahl von Studierenden stark hinterher: Betrug das Verhältnis Studierende – geförderte Wohnheimplätze im Jahr 2011 noch 11,24%, liegt die sogenannte Unterbringungsquote aktuell bei nur noch 9,6%. Im Jahr 1991 lag die Quote bei fast 15%.
Die geringste Versorgungsquote bei staatlich geförderten Wohnheimplätzen hat mit 5,9% Berlin; ebenfalls eine sehr geringe Quote haben Bremen (6,15%), Schleswig-Holstein (6,19%) und Hessen (6,92%). Einen hohen Versorgungsgrad mit staatlich geförderten Wohnheimplätzen haben hingegen Brandenburg (15,19%) und Sachsen (14,79%).
DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde kommentiert:
„Um endlich mehr bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu schaffen, über Neubau oder Sanierung von Wohnheimen, bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern. Viele Bundesländer sind bereits aktiv, aber nun muss die Bundesregierung rasch, wie sie es im Koalitionsvertrag zugesichert hat, ihrerseits gemeinsam mit den Ländern Wohnheimplätze für Studierende fördern.
Die Schere zwischen der Zahl der Studierenden und der Zahl der staatlich geförderten Wohnheimplätze darf nicht noch weiter auseinandergehen. Die Wahl des Studienorts darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein.“