Überbrückungshilfe für Studierende: So klappt’s mit dem Online-Antrag
Zum einen hat der Verband Antworten auf die häufigsten inhaltlichen Fragen formuliert, die Studierende in den vergangenen beiden Tagen telefonisch oder online gestellt haben. Zum Beispiel: Kann ich auch Überbrückungshilfe beantragen, wenn ich BAföG beziehe oder einen Studienkredit nutze? Antwort: Ja, wenn Sie dennoch pandemiebedingt in einer Notlage sind.
Zum anderen gibt das Deutsche Studentenwerk technische Hinweise zur Online-Antragsstellung, angefangen von der Wahl des richtigen Browsers bis hin zu Fragen des Uploads von Dokumenten und Fotos.
„Vergleichbar anderen, ähnlich komplexen IT-Großprojekten, die in kürzester Zeit entwickelt und programmiert werden mussten, läuft es zu Anfang oft nicht völlig rund, vor allem bei hohem Interesse. Es tut uns leid, wenn Studierende in den ersten Stunden nach Freischaltung des Portals warten mussten. Das System ist inzwischen längst stabil“, erklärt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde.
Und er fügt hinzu: „Wir danken allen Studierenden, die uns Hinweise gegeben haben. So können wir die Online-Antragsstellung für alle Studierenden kontinuierlich weiter verbessern und mit Erläuterungen und viel Kommunikation dafür sorgen, dass die Überbrückungshilfe läuft.“
Hintergrund: Überbrückungshilfe der Bundesregierung
Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage. Nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium, Gasthörer/innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.
Über das Portal werden die Anträge der Studierenden automatisch an das für sie zuständige Studenten- oder Studierendenwerk weitergeleitet. Die Anträge werden voraussichtlich ab dem 25. Juni 2020 von den 57 im DSW organisierten Studenten- und Studierendenwerke bearbeitet.
Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden.