Überbrückungshilfe: Mehr als die Hälfte der Anträge bewilligt
Dies teilt das Deutsche Studentenwerk (DSW) mit, der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke, über die die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingter Notlage ausgeschüttet wird.
Um die große Zahl von Anträgen zu bewältigen und den Schutz der Studierenden wie auch der Beschäftigten der Studierendenwerke vor möglichen Infektionen zu gewährleisten, wurde für die Antragstellung in nur fünf Wochen ein völlig neues Online-Antragsportal entwickelt.
DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erläutert:
„In den Studenten- und Studierendenwerken bearbeiten rund 1.300 Beschäftigte die Anträge auf Überbrückungshilfe, und sie tun das mit Hochdruck und großer Sorgfalt, und nach den Vorgaben der Bundesregierung.
Der häufigste Ablehnungsgrund besteht darin, dass die finanzielle Notlage nicht verursacht durch die Corona-Pandemie ist, trotz niedrigem Kontostand. Dies trifft auf 50% bis 60% der abgelehnten Anträge zu. Auch wenn ihnen das nicht leichtfällt, müssen die Studenten- und Studierendenwerke solche Anträge ablehnen. Für diese Form struktureller Armut von Studierenden, die auch bereits vor der Pandemie bestand, kann die auf drei Monate angelegte Überbrückungshilfe schlicht nicht greifen.
Viele Anträge müssen auch abgelehnt werden, weil weitere zentrale formale Voraussetzungen nicht erfüllt sind, die Studierenden sich zum Beispiel im Urlaubssemester befinden oder bereits andere Corona-Hilfen wie Kurzarbeitergeld beziehen.
Gemessen an der Zahl von rund 100.000 Anträgen, die die Studenten- und Studierendenwerke bislang bearbeitet haben, fragen sie bei rund der Hälfte bei den Studierenden nach. Alle Beteiligten setzen sich dafür ein, dass diese staatliche Hilfe bei denjenigen ankommt, die die sie benötigen.“
Meyer auf der Heyde zeigt Verständnis dafür, dass abgelehnte Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Unmut auch öffentlich äußern. Nur seien dies vielfach Betroffene, auf deren persönliche Situation die Überbrückungshilfe leider nicht anwendbar sei.
Hintergrund: Überbrückungshilfe der Bundesregierung
Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann nunmehr noch für die Monate Juli und August 2020 beantragt werden.