Urteil zur Studienzulassung: „Das richtige Signal zur richtigen Zeit“
„Das Urteil beinhaltet aber auch eine heftige Ohrfeige für eine kleinstaatliche Bildungspolitik, die es nicht schafft, das Abitur bundesweit chancengleich und chancengerecht zu gewährleisten. Auch die Bildungspolitik muss hier nachbessern", so der Bundesärztekammer-Präsident.
Die Bundesärztekammer und Deutsche Ärztetage hatten sich seit langem für Änderungen bei den Auswahlverfahren und für mehr Studienplätze in der Humanmedizin stark gemacht. Bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts Anfang Oktober war auch die Bundesärztekammer geladen. Montgomery hatte in Karlsruhe unter anderem die mangelnde Transparenz bei der Studienplatzvergabe sowie zu lange Wartezeiten kritisiert und strukturierte Eignungsprüfungen gefordert.
„Bund und Länder sollten das Urteil zum Anlass nehmen, die Studienzulassung gerechter zu gestalten und besser auf die Erfordernisse einer Gesellschaft im Wandel auszurichten“, forderte Montgomery. Karlsruhe hat die Hochschulen verpflichtet, neben der Abiturnote obligatorisch ein weiteres, nicht notenbasiertes Zulassungskriterium anzuwenden, das bundeseinheitlich, strukturiert und standardisiert sein muss. „Damit hat das Gericht unseren Vorschlag, ein bundesweites Assessment durchzuführen, im Kern bestätigt“, sagte Montgomery. „Unsere Patienten brauchen nicht nur Spitzenforscher. Sie brauchen auch gute Ärzte mit sozialen Kompetenzen und der Bereitschaft, aufs Land zu gehen“, sagte der BÄK-Präsident. Assessment-Center mit bundeseinheitlichen Kriterien könnten helfen, die fachlich und menschlich geeigneten Studierenden auszuwählen.
Des Weiteren fordert das Gericht den Bundesgesetzgeber auf, die Wartezeiten auf einen Medizinstudienplatz zu begrenzen, da der Studienerfolg nach zu langer Wartezeit nicht mehr chancengleich gewährleistet werden kann. „Nun kommt es darauf an, dass die Länder endlich tätig werden und mehr Studienplätze schaffen. Notwendig ist eine Erhöhung der Zahl der Studienplätze um mindestens zehn Prozent. Denn dass die Wartezeiten mittlerweile länger sind als das Studium selbst, kommt nicht von ungefähr." Noch im Jahr 1990 gab es allein in den alten Bundesländern 12.000 Studienplätze in der Humanmedizin. Nach der Wiedervereinigung hätte die Zahl durch die zusätzlichen Fakultäten in den neuen Bundesländern sogar auf 16.000 Plätze steigen müssen, sie ist aber kontinuierlich geschrumpft. Mittlerweile stehen den 45.000 Bewerbern gerade einmal 9.000 Studienplätze zur Verfügung - und das, obwohl Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis händeringend gesucht werden.
„Auch in diesem Bereich sollte die Politik das Karlsruher Urteil als klaren Auftrag verstehen, ihrer Verantwortung für die ärztliche Nachwuchsförderung gerecht zu werden“, so Montgomery.