"Wir brauchen mehr Studienplätze im Fach Medizin"
Derzeit werden die verfügbaren Studienplätze für das Fach Medizin bundesweit nach Quoten vergeben: 20 Prozent der Plätze gehen an die Abiturienten mit der besten Schulnote und weitere 20 Prozent an die Bewerber mit den längsten Wartesemestern. Die übrigen Plätze (60 Prozent) werden in einem eigenständigen Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschulen vergeben. Für einen Studienplatz in Leipzig gelten hierbei folgende Kriterien, die mit dem heutigen Urteil künftig angepasst werden müssten: Es werden nur Bewerber im Auswahlverfahren berücksichtigt, die in ihrem Antrag die Universität Leipzig mit der Ortspräferenz 1 angegeben haben. Die Abiturnote wird dabei mit 60 Prozent einbezogen. Die übrigen Plätze werden auf die Bewerber verteilt, welche im Vorfeld die besten Ergebnisse eines freiwilligen und bundesweit einheitlich strukturierten Medizin-Tests erzielt haben.
"Bewerber mit einer bereits abgeschlossenen medizinischen Berufsausbildung erhalten bereits jetzt in Leipzig eine zusätzliche Chance, so wie es das Bundesverfassungsgericht heute im Urteil bekräftigt", so Meixensberger. Aktuell werden 20 medizinische Berufsausbildungen wie bspw. Altenpfleger oder Arzthelferin berücksichtigt. Die Zahl der Bewerber beträgt in Leipzig wie im Bundesdurchschnitt 5 bis 7 Bewerber pro Studienplatz. Die Wartezeit auf den begehrten Studienplatz liegt an der Uni Leipzig bei 12 Semestern.
Die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig ist Ausbildungsstätte für rund 3.100 Studierende der Human- und Zahnmedizin. Jährlich stehen am zweitältesten deutschen Standort der Universitätsmedizin insgesamt 320 Plätze für das begehrte Humanmedizinstudium zur Verfügung und weitere 52 Studienplätze für die Zahnmedizin. Mit über 6.000 Beschäftigten zählen die Medizinische Fakultät und das Universitätsklinikum Leipzig mit den 53 Instituten, selbständigen Abteilungen und Kliniken zu einem der größten Arbeitgeber der Stadt Leipzig und der Region.