Zahnmedizinstudent verliert gegen die Uni Göttingen
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Ein Zahnmedizinstudent ließ nach einer versemmelten Klausur drei Monate verstreichen, bevor er ein ärztliches Attest vorlegte. Er hat keinen Anspruch auf eine Wiederholung der Prüfung, entschied das Verwaltungsgericht Göttingen.