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Zahnmedizinstudent verliert gegen die Uni Göttingen

Bild: pixelio.de / Verena N.

Ein Zahnmedizinstudent ließ nach einer versemmelten Klausur drei Monate verstreichen, bevor er ein ärztliches Attest vorlegte. Er hat keinen Anspruch auf eine Wiederholung der Prüfung, entschied das Verwaltungsgericht Göttingen.

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