Zulassungsverfahren Medizin: Das Warten hat ein Ende
Auf ihrer Plenarsitzung in Erfurt hat sich nun auch die Kultusministerkonferenz über die Zugangsregelung für das Medizinstudium verständigt. Dabei wurde die Abschaffung der Wartezeitquote als wesentliches Element aus dem Vorschlag von MFT und bvmd aufgegriffen. Weitere Vorschläge der Studierenden und Fakultäten wurden offensichtlich nicht berücksichtigt, denn 20 Prozent der Plätze werden weiterhin allein über die Abiturnote vergeben. Zusätzlich soll eine noch nicht näher spezifizierte Talentquote eingeführt werden. Unklar bleibt zudem, wie die Auswahlverfahren der Hochschulen aussehen werden. Bislang heißt es lediglich, dass hier die Abiturnote durch mindestens zwei weitere Auswahlkriterien ergänzt werden muss. Aus vorgeblich technischen Gründen werden wohl in einer Übergangsphase keine aufwändigeren Auswahlverfahren an den einzelnen Standorten möglich sein.
MFT und bvmd zeigen sich dennoch erfreut über den Beschluss der KMK. „Der Wegfall der Wartezeitquote macht das Vergabeverfahren deutlich fairer und transparenter. Für die Zukunft wird es wichtig sein, alle Auswahlkriterien miteinander zu verknüpfen. Nur so lassen sich ein breites Bewerberprofil und ein sehr guter Studienerfolg sicherstellen. Aus dem Provisorium der Übergangsphase darf aber kein Dauerzustand werden. Im Staatsvertrag, der jetzt ausgearbeitet werden muss, sind umfangreiche Freiräume für eignungsrelevante und transparente Auswahlverfahren der Hochschulen eindeutig festzulegen“, kommentiert MFT-Generalsekretär Frank Wissing. Und Luca Salhöfer, Bundeskoordinator für Medizinische Ausbildung der bvmd, fügt hinzu: „Die Entscheidung der KMK ist ein Schritt in die richtige Richtung, in Zukunft Studierende in einem transparenten Verfahren auszuwählen. Komplexe und validierte Auswahlverfahren der Hochschulen dürfen jedoch nicht einer rückständigen Infrastruktur der Vergabestelle zum Opfer fallen. Daher muss es nun unser aller Interesse sein, mit Hochdruck an der weiteren vollständigen Reformierung des neuen Zulassungsverfahren zu arbeiten und das zukünftige Verfahren in allen Details für Bewerberinnen und Bewerber frühestmöglich zu beschließen, damit jeder die Chance hat, sich adäquat auf die neuen Anforderungen einzustellen.“