Zum Inhalt springen

Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland e.V. (bdzm)

Der Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden (bis 2018 "Zahnmedizinstudenten") in Deutschland e.V. (bdzm) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, dessen Anliegen es ist die gemeinsamen Interessen und Anliegen aller etwa 15.000 Studierenden der Zahn- Mund und Kieferheilkunde in Deutschland gemeinsam zu vertreten.

Der bdzm versteht sich als Dachorganisation der studentischen Fachschaften an allen 30 Standorten in Deutschland. Der ehrenamtliche Vorstand hat eine zweijährige Amtszeit und wird aktuell von sechs Studenten aus fünf Standorten.

Über Informationskanäle wie die halbjährlich stattfinde Bundesfachschaftstagung (BuFaTa), die quartalsweise veröffentlichte Verbandszeitschrift Dental Fresh, sowie den alle sechs Wochen erscheinenden E-Mail-Newsletter Up To Date informiert der bdzm seine Mitglieder über aktuelle Ereignisse und Projekte.

Der bdzm steht in engem Kontakt zur Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) inklusive ihrer Fachgesellschaften, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK), dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ), Dentista e.V., der Schwesterorganisation der Bundesverband der Zahnmedizinischen Alumni in Deutschland e.V. (BdZA), sowie der European Dental Students’ Association (EDSA) und dem Zahnmedizinischem Austauschdienst (ZAD) als studentische Partnerorganisation.

Kontaktdaten:

Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland e.V. (bdzm)

Chausseestraße 14
10115 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 22 32 08 90
mail@bdzm.info
www.bdzm.info
Ihr Profil? Änderung vorschlagen

News

10.11.2017
"Der Masterplan Medizinstudium 2020 wird die zahnmedizinischen Kliniken in den Schatten stellen!" Studentensprecher Maximilian Voss zur Entscheidung des Bundesrats, die Abstimmung über die zahnärztliche Approbationsordnung zu vertagen.